Ankündigung: 22. Teltower Rübchenfest

Nachdem im letzten Jahr unser Rübchenfest ausfallen musste, wird das 22. Teltower Rübchenfest unter den Gesichtspunkten der derzeit gültigen Covid-19 Verordnungen geplant. Die Vorbereitungen laufen für eine kontrollierte Zugangsregelung zur Erfassung der Kontaktdaten unserer Gäste u.a. über die Corana- und Luca-App.

Da die Zufahrt zur Festwiese nach Ruhlsdorf durch Bauarbeiten erschwert ist, und es keine Parkmöglichkeiten gibt, haben wir einen kostenlosen Shuttlebus im Einsatz, der Sie sicher und stressfrei zu unserem Rübchenfest bringt:
– von der S-Bahn Teltow über die Iserstraße
– vom Toom-Baumarkt in Stahnsdorf, Ruhlsdorfer Straße
(für unsere Gäste, die mit dem Pkw anreisen, steht dort der Parkplatz zur Verfügung).

In Zusammenarbeit mit der Stadt Teltow bieten wir einen Impfservice* an.
Wer möchte, kann sich ohne Termin seine Erst- oder Zweit-Coronaschutzimpfung holen.

Wir freuen uns auf ein schönes 22. Teltower Rübchenfest.

* Zu Ihrer Impfung müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
· Ausweispapiere
· ausgefüllter Anamnesebogen und Einwilligungserklärung
· unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt
· Impfpass und Versichertenkarte (soweit vorhanden)
· Falls Zweitimpfung: Vorbereitungsformular

Es gilt die 3G-Regel.

Am Samstag (25.9.) gibt es zwischen 15 – 18 Uhr die Möglichkeit, sich schon in der Bruno-H.-Bürgel-Schule testen zu lassen, damit der Test Sonntag noch gültig ist.
Test vor Ort am Sonntag: 11.30 – 17.30 Uhr

Impfen auf dem Fest von 12.00 – 17.00 Uhr mit Biontech (ab 18 Jahre)

Busshuttle von S-Bahn Teltow über Haltestelle Stahnsdorf, Haltestelle Greenpark nach Ruhlsdorf.
Bei Anreise mit dem Auto ist zwingend der Shuttle-Parkplatz am Toom-Baumarkt in Stahnsdorf zu benutzen, oder Parkplätze auf der Busroute, da keine Parkplätze vor Ort vorhanden sind.

Die Einfahrt mit dem Auto nach Ruhlsdorf ist für Gäste nicht möglich.

Der Zugang zum Wahllokal (Hort) ist selbstverständlich gewährleistet.

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3 Kommentare zu „Ankündigung: 22. Teltower Rübchenfest“

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  2. In Brandenburg gilt eine Testpflicht nicht, wenn die Besucherzahl unter 500 ist. Rechnen Sie mit mehr Besuchern? Es findet doch sowieso alles im Freien statt.
    Aus dem Text: „Ausnahmen: eine Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel (z.B. Freiluft-Theater, Open-Air-Kino, Volksfeste, Jahrmärkte, Zuschauer bei Fußballspielen) mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden“. man muss ja nicht strengere Vorgaben verlangen als die Regierungen vorgeben. Reichen nicht die bereits vollkommen überzogenen Maßnahmen, die es eh schon gibt.

  3. Mal eine Frage bezüglich der BTW am 26.09.. Das Ruhlsdorfer Wahllokal (Hort) liegt ja innerhalb der Festmeile. Wie wird es geregelt, das jede(r) wahlberechtigte(r) Ruhlsdorfer(in) ohne Hindernis zur Wahl kommt. Weil wählen dürfen ja auch Ungeimpfte. Wie kommen die Ruhlsdorfer (südlich vom Röthepfuhl) eigentlich von Ihren Grundstücken? Die einzige Ortszufahrt ist derzeit die Stahnsdorfer Str.

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